Elternrat

 

Der Elternrat der Schule Bergstedt stellt sich vor 

Sitzungen:

Die Elternratssitzungen sind schulöffentlich und finden in der Regel einmal monatlich statt. Alle Eltern, die ein Kind an der Grundschule Bergstedt haben, können daran teilnehmen.
Die Termine werden immer über die Protokolle bekannt gegeben und die Elternvertreter erhalten jeweils eine Einladung mit der Tagesordnung.

Wir:

    • arbeiten eng mit der Schulleitung zusammen
    • vertreten die Interessen der Eltern gegenüber der Schulleitung und in den Schulgremien
    • beraten über alle wesentlichen Schulfragen und geben die Informationen an die Eltern weiter
    • setzen uns für die Belange der Schule, der Schüler und Eltern ein und gestalten das schulische Leben mit
    • kümmern uns unter anderem auch um die Schulzeitung und Schulkleidung etc.

Kontakt:

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, dann können Sie uns unter  Elternrat-Bergstedt oder durch einen Anruf im Schulbüro erreichen.

Mitbestimmung und Mitgestaltung

Elternabende

Die Elternvertreter gestalten die Elternabende mit.

 

Die Klassenkonferenz

Die Klassenelternvertreter-/innen sind Mitglieder der Klassenkonferenz.
Gemeinsam mit den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften beraten die KlassenelternverteterInnen über das Wohl der Kinder in der Klasse. Sie bekommen von den Lehrkräften alle notwendigen Auskünfte, die sie für diese Aufgabe brauchen. Vor Zeugniskonferenzen erhalten Sie Gelegenheit, zu allgemeinen Fragen der Zeugniserteilung Stellung zu nehmen.

 

Der Elternrat

Die Klassenelternverteter-/innen wählen den Elternrat.
Auf der ersten Elternratssitzung eines neuen Schuljahres werden die neuen Mitglieder für dieses Gremium gewählt. In den Elternrat können sich alle Eltern wählen lassen, die ein Kind an der Schule haben, nicht nur die Klassenelternvertreter. Gewählt wird der Elternrat dann von allen Klassenelternvertretern/Innen. Die Mitglieder des Elternrates werden für 3 Jahre gewählt. Jedes Jahr scheidet ein Drittel aus. Die ausgeschiedenen Mitglieder werden durch Neuwahl ersetzt. Mindestens 2 Ersatzmitglieder werden jeweils für 1 Jahr gewählt. Der Elternrat besteht an unserer Schule aus 9 Mitgliedern und 2 Ersatzvertretern. Die Schulleitung und die Lehrkräfte sind verpflichtet, dem Elternrat, die für seine Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Elternratssitzungen werden von ihrem Vorstand einberufen. Zur Zeit finden an unserer Schule einmal im Monat Elternratssitzungen unter Beteiligung der Schulleitung statt.

Der Elternrat vertritt die gemeinsamen Interessen aller Eltern der Schule.
Wenn Probleme in den Klassen bestehen z.B. über fortwährenden Unterrichtsausfall oder andere Dinge, die nicht auf einem Elternabend geklärt werden können, können sich alle über die Klassenelternvertretungen an den Elternrat oder auch direkt an diesen wenden.

 

Die Schulkonferenz

Die Aufgaben der Schulkonferenz.
Der Elternrat entsendet gleich viele Mitglieder wie die Lehrerkonferenz in die Schulkonferenz. Hier werden die für unsere Schule grundsätzlich wichtigen Angelegenheiten beraten und beschlossen. So ist zu überlegen, ob bestimmte Fächer in einigen Klassenstufen zu Lernbereichen zusammengefasst unterrichtet werden sollen. Unsere Schule bekommt damit auch ihr eigenes „Profil“.

 

Kreiselternrat / Elternkammer

Dort können wir Eltern überregionale „Schulaufgaben“ in Angriff nehmen. Wenn Sie dazu Näheres wissen wollen, fragen Sie bei uns nach, wir haben eine ganze Menge speziellen Lesestoff für Sie bereit.